Wir erledigen für Sie
die Grundsteuererklärung!

Die erforderlichen Informationen stellen Sie uns elektronisch über das Mandantenportal, per E-Mail oder Post zur Verfügung –
wir erlegen alles Weitere für Sie!

Angebot einholen

Die Grundsteuererklärung – Wir helfen Ihnen!

Wir erledigen die in diesem Jahr anstehende Steuererklärung zur Grundsteuer für Sie!

Und so profitieren Sie:

  • Rechtssicherheit: Kompetente Erstellung durch Steuerberater, die sich auf die Grundsteuer spezialisiert haben.
  • Einfache Abwicklung: Sie müssen sich nicht selbst in eine neue und komplexe Materie einarbeiten. Digitale Unterstützung ermöglicht uns den schnellen Zugriff auf alle notwenigen Unterlagen – die Erstellung ist für Sie einfach und komfortabel.
  • Kostengünstig: Absolute Kostentransparenz durch unser Pauschal-Preis-Konzept – ab 159 Euro (Inkl. USt.)

A) Digitale Lösung

Die erforderlichen Daten und Unterlagen werden von Ihnen ausschließlich über unser Mandantenportal bereitgestellt. Dieser arbeitssparende Datenaustausch ermöglicht es uns, Ihnen unsere Leistung schon zu einem Pauschalhonorar ab 159 Euro (Inkl. USt.) je Grundsteuererklärung anzubieten.

B) Analoge Lösung

Sie möchten die erforderlichen Angaben nicht selbst über das Mandantenportal bereitstellen – kein Problem. Senden Sie uns die Daten bequem per Post, Fax oder E-Mail zu. Die Kosten für den etwas höheren Arbeitsaufwand berechnen wir mit einem pauschalen Zuschlag je Grundsteuererklärung von 99 Euro (Inkl. USt.)

Hier die wichtigsten Eckdaten zur Grundsteuererklärung:

  • Sie als Eigentümer von inländischem Grundbesitz sind durch das Grundsteuerreformgesetz verpflichtet worden, eine Neubewertung Ihrer Immobilie auf den 1. Januar 2022 durchzuführen.
  • Die Grundsteuererklärung kann ab Juli 2022 beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden – jedoch ausschließlich nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung elektronisches Formular.
  • Die Zeit für die Abgabe der Grundsteuererklärung ist durch die Finanzämter sehr kurz bemessen – Fristablauf ist der 31. Januar 2023.

Was ist neu?

Anders als bisher hängt der Grundstückswert:

  • vom Bodenrichtwert und einer statistisch ermittelten Nettokaltmiete ab. Beide Werte werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
  • Außerdem spielt die Fläche des Grundstücks, die Art des Gebäudes (privat oder betrieblich) und dessen Alter eine Rolle bei der Berechnung des Grundstückswerts.
  • Das neue System orientiert sich nun am Grundstückswert, an der Grundsteuermesszahl und am Hebesatz der Gemeinden.

Hintergrund:

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches das geltende Recht als verfassungswidrig eingestuft hat. Der Gesetzgeber musste also tätig werden, um neue, verfassungsgemäße Regelungen zu verabschieden.

Geplant war eine einheitliche Regelung für das komplette Bundesgebiet. Allerdings konnte keine Einigung zwischen den Bundesländern gefunden werden, so dass einzelne Bundesländer eigene vom Bundesmodell abweichende Bewertungsregeln entwickelt haben.

Ihr Vorteil:

Grundsteuer leicht gemacht bietet Ihnen eine unkomplizierte und kostengünstige Möglichkeit, Ihrer steuerlichen Pflicht nachzukommen. Ab einem Komplettpreis von nur 159 Euro übernehmen wir die komplette Abwicklung für Sie!

Unser Angebot im Überblick

Komplettpreis ab nur 159,- Euro Incl. USt.

Dafür erhalten Sie:

Beratung per E-Mail und Telefon✓Inklusive (bis zu 30 Minuten pro Objekt, danach erfolgt eine Abrechnung auf Stundenbasis nach einem Satz von 100,- Euro pro Stunde)

Digitale Lösung Analoge Lösung
(Zuschlag
Mehraufwand
pauschal 99 Euro)
Datenübermittlung Durch uns Durch uns
Mandantenportal inkl.
digitaler Dokumentenablage
Durch Sie Durch uns
Datenspeicherung und Dokumentation Durch uns im Mandantenportal Durch uns im Mandantenportal
Dateneingabe Durch Sie Durch uns
Datenprüfung Plausibilitätsprüfung
durch einen auf Grundsteuer spezialisierten Steuerberater
Plausibilitätsprüfung
durch einen auf Grundsteuer spezialisierten Steuerberater
Freigabeprozess Transparent und übersichtlich durch das Mandantenportal Transparent und übersichtlich durch das Mandantenportal

Profitieren Sie von unserem Team aus erfahrenen und auf Grundsteuer spezialisierten Steuerberatern.

So können Sie sicher sein, dass nichts übersehen wird und Sie tatsächlich nur soviel Grundsteuer bezahlen wie Sie wirklich müssen!

Unterschätzen Sie nicht die komplexe Materie und lassen Sie den Profi alles erledigen!

Unser Angebot – so einfach geht es:

Für Sie ist schon alles klar und Sie möchten sofort starten?

Mit 2 Schritten haben Sie alles erledigt!

1. Schritt:

Auftragserteilung  Laden Sie bitte hier das Auftragsformular herunter und senden Sie es ausgefüllt an uns zu zurück.

Wir werden Ihnen daraufhin Zugangsdaten zu unserem Mandantenportal senden. Über dieses Portal läuft die weitere Kommunikation.

2. Schritt:

Vorbereitung der Steuererklärung Sie finden hier verschiedene Checklisten anhand derer Sie schnell und unkompliziert erkennen, welche Angaben wir von Ihnen zur Erstellung der Grundsteuererklärung benötigen.

Checklisten 1-5 und Unterlagen

Außerdem finden Sie hier eine Aufzählung mit Unterlagen, die wir von Ihnen von Ihnen benötigen.

Sollten Sie mehrere Grundstücke besitzen, füllen Sie bitte für jedes Grundstück die passende Checkliste aus.
Um alles andere kümmern wir uns, so dass die Grundsteuererklärung für Sie schnell und unkompliziert erledigt werden kann.

Sollten Sie mehrere Grundstücke besitzen, füllen Sie bitte für jedes Grundstück die passende Checkliste aus.
Um alles andere kümmern wir uns, so dass die Grundsteuererklärung für Sie schnell und unkompliziert erledigt werden kann.

Sie haben Fragen zum Angebot – nehmen Sie Kontakt zu uns auf:

Bei Fragen wenden Sie sich gern an uns unter
mail@grundsteuer-leicht-gemacht.de
oder unter 0511 307900.

Natürlich können Sie auch direkt hier unser Kontaktformular nutzen:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sie wünschen einen telefonischen Rückruf?

Wie gehts weiter?

Fordern Sie noch heute unser Angebot an oder registrieren Sie sich für unseren Newsletter, damit Sie in Sachen Grundsteuer auf dem Laufenden bleiben. Je nachdem ob für Ihr Grundstück die bundes­einheitlichen Regelungen gelten oder ob Ihr Bundesland eigene Regelungen verabschiedet hat wird, über den Zugriff auf unser Mandantenportal werden alle Fragen geklärt, alle Unterlagen abgefragt und die Grundsteuererklärung fertiggestellt. Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich auch gern in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung. Und wie geht es dann weiter?

Die erste Hauptfeststellung erfolgt zum Stichtag 01.01.2022. Das bedeutet, das Finanzamt legt den Wert des Grundbesitzes fest, den er am 01.01.2022 hat.

Wann die ersten Feststellungsbescheide ergehen, steht jedoch noch nicht fest. Voraussichtlich im Sommer 2022 werden die Finanzämter beginnen, Aufforderungen zur Abgabe der Grundsteuererklärung zu versenden. Wir behalten genau im Blick wann es wo losgeht. Schicken Sie uns die Aufforderung Ihres Finanzamtes zu und wir starten mit der Bearbeitung.

Ab diesem Termin verschicken die Gemeinden die neuen Grundsteuer­bescheide.

Zu diesem Stichtag findet die nächste Hauptfeststellung statt.

Das aktuelle Video zur Grundsteuer


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