Kleinstaatdenken bei der Grundsteuer

Die Grundsteuer wird in Deutschland im Jahr 2022 für alle Grundstücke nach einem völlig geänderten Berechnungsverfahren neu berechnet. Dabei haben sich die einzelnen Bundesländer für unterschiedliche Berechnungsmethoden entschieden.

Viele verwenden das vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Bundesmodell. Nach diesem Bundesmodell werden alle Immobilien individuell auf Basis einer Ertragswertmethode oder einer Sachwertmethode neu bewertet. Beide Verfahren greifen zwar auf eine schematisierte Datengrundlage zurück, dennoch ist dieses Bewertungsmodell von allen verwendeten Berechnungsgrundlagen das aufwändigste.

Das Bundesmodell wird von folgenden Bundesländern verwendet:

  • Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
  • Baden-Württemberg verwendet das so genannte modifizierte Bodenwertmodell. Wie beim Bundesmodell erfolgt eine wertabhängige Einstufung. Allerdings wird bei diesem Ansatz nur auf den Wert des Grundstückes abgestellt. Gebäude bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
  • Bayern, Hessen und Niedersachsen verwenden das Flächenmodell. Bei diesem wertunabhängigen Modell erfolgt die Bewertung ausschließlich auf Basis von Grundstücks-, Wohn- und Nutzflächen unter Verwendung einer gesetzlich vorgegebenen Äquivalenzzahl. Die Lage und das Alter als wertbeeinflussen Faktoren sind in dem Flächenmodell irrelevant.
  • Hamburg verwendet ebenfalls das Flächenmodell, der wertunabhängige Grundansatz dieses Modells wird allerdings durch eine Lagekomponente – normale oder gute Wohnlage – ergänzt. Diese Einordnung erfolgt anhand eines Verzeichnisses, das der Hamburger Senats vorgibt.