Warum wird die Grundsteuer aktuell umfassend reformiert?

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Besteuerung von Grundstücken mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz unvereinbar sind.

Die Grundsteuer wird in den alten Bundesländern mittels einer Datenbasis aus dem Jahr 1964 (Einheitswert) erhoben. In den neuen Bundesländern ist der verwendete Referenzzeitpunkt sogar noch älter, nämlich das Jahr 1935.

Diese alten Datenbasis hat das Bundesverfassungsgericht zu folgender Entscheidung genötigt: das Festhalten des Gesetzgebers an dem Hauptfestsetzungszeitpunkt von 1964 führt zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es keine ausreichende Rechtfertigung gibt.

Im Ergebnis hat der Gesetzgeber also eine schlechte Schulnote für seine Arbeit vom Bundesverfassungsgericht bekommen.

Nach dem Urteilsspruch dürfen die alten – nicht verfassungsgemäßen – Regelungen längstens bis zum 31.12.2024 angewendet werden.

Somit war der Gesetzgeber zwingend aufgefordert zu handeln. Das ist auch der Grund für die aktuellen, hektischen Handlungen des Gesetzgebers.