Die verschiedenen Besteuerungsobjekte der Grundsteuer werden mittels verschiedener Klassen grob systematisiert – also in Schubladen aufgeteilt. Bislang gab es die Klassen A und B. Im Zuge der Grundsteuerreform wurde diese Klassifizierung um die Klasse C erweitert.
- Klasse A: Das A steht für agrarisch und umfasst die Bewertung der landwirtschaftlichen und forstwirtschaftliche Flächen, der zugehörigen Wirtschaftsgebäude sowie weitere Betriebsmittel und auch immaterieller Wirtschaftsgüter. In der Klasse A wird ein komplett eigenständiges Bewertungsverfahren herangezogen.
- Klasse B: Das B steht für den baulichen Bereich und umfasst sämtliche – nicht land- und forstwirtschaftlich genutzte – Grundstücke und Bauten. Hier finden das Bundesmodell sowie das Flächenmodell in seinen verschiedenen Ausprägungen Anwendung.
- Klasse C: Das C als neue Klasse steht für nichts – in diese Kategorie fallen alle nichtbebauten Grundstücke. Hierdurch soll eine besondere Besteuerung von brachliegenden Grundstücken ermöglicht werden, um ungewünschten Spekulationsüberlegungen entgegen zu wirken.
Wir vom Team Grundsteuer-leicht-gemacht helfen Ihnen bei der Deklaration von Grundvermögen in den Klassen B und C.