Oberstes Ziel der Grundsteuerreform

Nach dem Urteil des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 ist die aktuelle Besteuerung von Grundvermögen nicht mehr Zulässig. Bis 31.12.2024 muss das alte Grundsteuerermittlungsverfahren reformiert werden. Hierauf hat der Gesetzgeber reagiert und ein neues Konzept für die Erhebung der Grundsteuer entwickelt.

Oberstes Ziel dieser Neuregelung war, weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung zu schaffen. Zum einen sollte verhindert werden, dass Grundvermögen welches sich auf mehrere Gemeinden erstreckt gemäß unterschiedlichen Regelungen besteuert wird. Weiterhin ist die Grundsteuer auch in das System des Länderfinanzausgleichs eingebunden – auch vor diesem Hintergrund wäre es systemgerecht, die Bemessungsgrundlage für das Grundvermögen bundeseinheitlich zu ermitteln.

Diese Ziel konnte zum Leidwesen aller Steuerbürger nur zum Teil erreicht werden.