Maßgebend für die Bewertung des Grundbesitzes sind die Tatsachen zum Feststellungszeitpunkt.
Erster Hauptfestzeitpunkt für die neue Grundsteuerberechnung ist der 01.01.2022.
Das bedeutet, die Umstände, die am 01.01.2022 vorliegen (z. b. wer ist Eigentümer oder wie ist der aktuelle qm-Stand), finden Eingang in die erstmalig zu erstellenden Steuererklärungen. Ein Eigentümerwechsel durch Verkauf am 01.02.2022 bleibt somit zu nächst unberücksichtigt – wer Eigentümer am 01.01.2022 ist, hat auch die steuerliche Erklärungspflicht.
Dieser Hauptfeststellungszeitpunkt wiederholt sich dann alle 7 Jahre – also bitte den 01.01.2029 schon vormerken.