Die einzelnen Bundesländer und die Bundesregierung konnten sich nicht auf eine einheitliche Besteuerung des Grundbesitzes einigen. Somit gibt es einzelnen Bundesländern regionale Regelungen, wie die Grundsteuer ab 2022 zur ermitteln ist.
Folgende Bundesländer ermitteln die Grundsteuer nach dem reinen „Bundesmodell“:
- Schleswig-Holstein,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Bremen,
- Brandenburg,
- Berlin,
- Sachsen-Anhalt,
- Thüringen, Nordrhein-Westfalen und
- Rheinland-Pfalz
Das Bundesmodell ist ein wertabhängiges Modell. Die Ermittlung der Grundsteuer orientiert sich explizit am Wert des Grundstücks und am Wert des Gebäudes.
Zur Ermittlung der Grundsteuer sind Angaben wie
- Bodenrichtwert,
- Fläche,
- Nutzungsart,
- Pauschale Netto-Kaltmiete und
- Baujahr notwendig.
Es werden auf dieser Basis zwei Verfahren zur Wertermittlung herangezogen.
Das Ertragswertverfahren findet Anwendung, wenn das Wohnen im Mittelpunkt der Nutzung steht. Dies gilt insbesondere bei Einfamilienhäusern, 2-Familienhäuser, Mietwohngrundstücken und Wohnungseigentum.
Steht das Wohnen nicht im Mittelpunkt der Nutzung – dies gilt insbesondere für Geschäftsgrundstücke – findet das Sachwertverfahren Anwendung.