Das Ertragswertverfahren findet ausschließlich im Bundesmodell Anwendung; und zwar dann, wenn das Wohnen im Mittelpunkt der Nutzung steht.
Beim Ertragswertverfahren
- wird der jährliche Reinertrag des Grundbesitzes kapitalisiert.
- Diese Kapitalisierung erfolgt unter Berücksichtigung der Rest-Nutzungsdauer des Gebäudes.
Der Reinertrag wird jedoch nicht individuell ermittelt, sondern greift auf eine durchschnittliche, statistische Nettokaltmiete zurück. Diese Nettokaltmiete wird vom statistischen Bundesamt für die unterschiedlichen Regionen ermittelt und vorgegeben.
Wertunterschiede aufgrund einer besseren oder schlechteren Lage werden darüber hinaus noch durch pauschale Zu- und Abschläge berücksichtigt.