Bewertung nach dem Sachwertverfahren

Steht das Wohnen nicht im Mittelpunkt – wie bei Geschäftsgrundstücken oder gemischt-genutzten Grundstücken – erfolgt die Bewertung nach dem Sachwertverfahren.

Beim Sachwertverfahren werden der Wert des Gebäudes und der Bodenwert getrennt ermittelt und dann addiert.

Im ersten Schritt wird der Bodenwert ermittelt; hierbei wird auf den jeweiligen statistischen Bodenrichtwert und die Größe des Grundstückes zurückgegriffen.

Bei der Wertermittlung des Gebäudes werden die Normalherstellungskosten zu Grunde gelegt. Auch hier wird auf statistische Durchschnittsgrößen zurückgegriffen. Eine Differenzierung der Normalherstellungskosten (unterschiedlicher Gebäudestandard) erfolgt ebenfalls nach statistisch vorgegebenen Standardstufen, die im Bewertungsgesetz vorgegeben sind.