Unsere Checklisten und Unterlagen
Wählen Sie hier die entsprechende Checkliste. Für jedes Grundstück muss eine eigene Checkliste ausgefüllt werden.
Für jedes Grundstück muss eine Kopie des Grundbuchauszuges eingereicht werden, dieser muss die Eigentumsverhältnisse zum 01.01.2022 dokumentieren.
Alternativ können Sie uns auch eine Kopie des Kaufvertrages zusenden.
Für jedes Grundstück muss das zugehörige Informationsschreiben vom Finanzamt oder der letzte Einheitswertbescheid eingereicht werden.
Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen immer gern zur Seite.
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf
oder rufen uns an unter 0511 307900.
Gensch, Korth & Coll. GmbH, Steuerberatungsgesellschaft
Sitz der Gesellschaft:
Marienstr. 11
30171 Hannover
Telefon +49 511 / 307 90-0
Telefax +49 511 / 307 90-90
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